A
Ahlu-l-Hadit: Islamisch-wissenschaftliche Schule, deren Methodik sehr literalistisch ausgeprägt ist. (in Konkurrenz zu den Ahl-ur-Ray stehend).
Ahlu-s-Sunna wa-l-Jama`at: Syn. für den klassisch-sunnitischen Islam, basierend auf den dessen 4 Fiqh-Schulen und den ‘Aqida-Schulen der Ash`ariyya und Maturidiyya.
Ahlu-r-Ray: Islamisch-wissenschaftliche Schule, deren Methodik sehr vernunftorientiert ist. (in Konkurrenz zu den Ahlu-l-Hadith stehend).
Al'ahrsch linguistisch: "Etwas, das überdacht ist". Bezogen auf ALLAH (ta'ala) verstehen die Muslime unter Al'ahrsch nichtsMaterielles (Thron oder ähnliches), auf dem ALLAH (ta'ala) sitzt, da ER (ta'ala) erhaben darüber ist, von Ort oder Zeit abhängig zu sein, und da Seine Attribute mit denen der Menschen nicht vergleichbar sind.Al-akhira: Die Letzte, der Jüngste Tag, das Jenseits
'alaihas-salam: Friede sei mit ihr
'alaihimus-salam: Friede sei mit ihnen
'alaihis-salam: Friede sei mit ihnen
Al-amana: Das Anvertraute, die Verantwortung ALLAH (ta'ala) gegenüber
Al-‘Aql: fachspez.: der Intellekt des Menschen als ein durch die Schari`a geschützter Wert.
Al-Din: fachspez.: Die Lebensweise gemäß der Botschaft des Propheten Muhammad, s.a.s. als ein durch die Schari`a geschützter Wert.
Al-furqan linguistisch: "Das Unterscheidende zwischen zweierlei". Der Quran und andere offenbarten Schriften heißen Al-furqan, da sie zwischen dem Wahren und Unwahren unterscheiden. Al-furqan bedeutet auch "das in Stücke Zerteilte". Der Quran ist Al-furqan, da er nicht auf einmal, sondern in Teilen als Wahy hinabgesandt wurde.
Alhamdulillah (Al-hamdulil-lah): Alles Lob gebührt ALLAH.
Alindschil (Al-indschil): Die Schrift, die dem Gesandten 'Isa Ibnu-Maryam ('alaihissalam) von ALLAH (ta'ala) zuteil wurde.
Allahu-akbar: Akbar (größer) ist der Komparativ von Kabir (groß). Allahu-akbar bedeutet: ALLAH ist größer, weil ER in jeder Hinsicht größer ist als alles, was den Menschen je in den Sinn kommen könnte.
Almasih: "Der mit Baraka Erfüllte". Das Verb masaha bedeutet: streichen, reinigen.
Al-wasila: Die höchste Stufe in der Dschanna
An-nabi: Von ALLAH (ta'ala) auserwählter Mann, der eine Offenbarung von Ihm empfing und mit ihrer öffentlichen Verkündigung an die Menschen nicht beauftragt wurde. "An-nabi" wird mit "Prophet" übersetzt.
An-nar: Die Hölle, das Feuer
‘Aqida: ling.: „Das im Herzen unlösbar Verknotete“; fachspez.: die grundlegenden Iman-Inhalte des Islam. Diese sind:
1) der Iman an Allah (t),
2) der Iman an die Engel,
3) der Iman an die Gesandten,
4) der Iman an die durch Allah geoffenbarten Schriften,
5) der Iman an den Jüngsten Tag,
6) der Iman an Qada` und Qadar.
Ar-rasul: Von ALLAH (ta'ala) auserwählter Mann, der eine Offenbarung von Ihm empfing und mit ihrer öffentlichen Verkündigung an dieMenschen beauftragt wurde. Ar-rasul wird mit "Gesandter" übersetzt.
As-sur: Horn. As-sur ist auch der Plural von "Assura: Das Bild".
a.s.: Abk. für arab.: `alaihi-s-salam, zu Deutsch: „Frieden sei über ihm.“ Islamisch-traditionelle Formel, die von Muslimen nach dem Nennen von Propheten gesagt wird.
At-taghut: At-taghut ist eine Bezeichnung für alles Falsche, sei es etwas Angebetetes oder nicht, u. a. auch Satan und Götzen.
Aya (A-ya) linguistisch: "Das Wunder, die Gruppe, das klare Zeichen, das Merkmal, die Lehre/Lektion/ (ermahnendes Beispiel)". Islamologisch: "Ein Teil einer Sura mit festgelegtem Beginn und festgelegtem Ende, der eines oder mehrere Wörter beinhaltet."
Ayat (A-yat): ist der Plural von Aya
B
Baraka: Vermehrung, Zunahme, Gedeihen. Durch Baraka wird das Wenige viel.
Bid`a: ling.: „Etwas Neues, das vorher nicht da war“, fachspezifisch: als verwerfliche Bid`a: Eine Neuerung in Religionsangelegenheiten.
Bismil-lahir-rahmanir-rahim: "Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen, (rezitiere ich bzw. ist die Rezitation)".
D
Da'wa: Einladung. Einladung zum Islam mit dem guten Wort und dem guten Vorbild.
Din (Din) linguistisch: "Vergelten (Belohnung/Bestrafung), Belohnung, Abrechnung, Gehorsam, Gewohnheit/Tradition, Islam, Religion, die Art ALLAH (ta'ala) zu dienen, das Dienen und das Anbeten ALLAHs, Gerichtsbarkeit, Gesetz, Zustand, Situation, Herrschaft, Macht, Erniedrigung, Bezwingen". Islamologisch: "Von ALLAH (ta'ala) vorgegebenen Normen/Richtlinien, die den Orientierungs- und Handlungsrahmen für ein gott- gefälliges Leben vorgeben, innerhalb dessen die Muslime frei entscheiden und agieren".
Dschahannam: Das Höllenfeuer, ein Name der Hölle im Jenseits
Dschanna (Plural Dschannat): Der schöne Garten, der Garten im Jenseits
Dschihad linguistisch: "Größtmögliche Anstrengung". Islamologisch bezeichnet Dschihad die Anstrengung des Menschen gemäß seinen Möglichkeiten auf demWege ALLAHs mit allen Halal-Mitteln. Dschihad ist auch Bezeichnung für den Kampf fi-sabilillah. (Anm.: Der „größte Djihad“ (Djihadu-l-akbar) ist der Kampf gegen den eigenen Egoismus).
Dschinn: Aus Feuer erschaffene Geschöpfe, welche mit den menschlichen Sinnen normalerweise nicht wahrnehmbar sind. Dschinn verfügen wie Menschen, über Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit.
Dschunub: dschunub bezeichnet den "Zustand des Nichtvorhandenseins der rituellen Reinheit". Geschlechtsakt und/oder einen Samenerguß verursacht diesen Zustand.
Du'a: Ein (Bitt-)Gebet, das jederzeit gesprochen werden kann und wofür keine rituelle Reinheit erforderlich ist.
F
Faqih, pl.: Fuqaha‘: ling.: Verstehender; fachspez.: Gelehrter im Bereich des Fiqh.
Fardh: fachspez.: Schari`a-Kategorie zur Benennung einer Handlung, deren Ausführung einen Lohn nach sich zieht und deren Unterlassen zur Bestrafung führt. (s. auch Wadjib).
Fasiq sind Menschen, die Fisq praktizieren. (Sünder, Übertreter bzgl. Allahs Geboten/Verboten.)
Fatwa: Klärende Antwort, ein Schari'a-Gutachten, das von Fiqh-Gelehrten erstellt wird.
Fiqh: ling.: „die Erkenntnis, das Verstehen, Einsicht haben in etwas“.; fachspez.: Fiqh im islamischen Kontext bezeichnet einen wissenschaftlichen Teilbereich der Schari’a. Fiqh beschäftigt sich mit der Methodik der Ableitung von Schari’a-Normen (Idschtihad), die das Tun, das praktische Handeln im Alltag betreffen, insbesondere beschäftigt sich der Fiqh mit den gottesdienstlichen Handlungen, mit Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Finanz- und Wirtschaftsrecht, Völkerrecht, etc. (Anm.: Da es sich beim Fiqh mehrheitlich nicht um Rechtsnormen handelt, ist der Begriff „Rechtsschule“ für „Fiqh-Schule“ irreführend).
Fiqh-Schule (Al-mazahibul-fiq-hiya): Wie aus der Bezeichnung “Al-mazahibul-fiq-hiya” ersichtlich wird, handelt es sich bei den sog. Fiqh-Schulen (im Westen: Islamische Rechtsschulen genannt) lediglich um “Denkrichtungen bzw. akademische Lehr*meinungen in Rechtsfragen”, die sich durch die individuell unterschiedliche Verfahrensweise und die unter*schiedlichen Denkansätze der islamischen Gelehrten bei der Ausarbeitung von Prinzipien zur Ab*leitung von Normen und Regeln für das alltägliche Handeln aus den sog. Beweisquellen entwickelten.
Der Fachbereich Fiqh-Wissenschaft bzw. die in ihr entstandenen Fiqh-Schulen können und dürfen auf keinen Fall als “Glaubensrichtungen im Islam oder islamische Konfessionen oder gar Sekten” bezeichnet werden, da sich dieser Fachbereich expressis verbis nicht mit den grundlegenden Iman-Inhalten, „Glaubensinhalten“ des Islam beschäftigt.
Die Fiqh-Schulen repräsentieren akademische Lehrmeinungen in Fiqh-Fragen auf der Basis von Variationen der Methodologie, d. h. Variationen der wissenschaftliche Verfahrensweise zur Ableitung/ Idschtihad von Schari’a-Normen für das praktische Handeln im Alltag.
Die 4 großen Fiqh-Schulen des klassisch-sunnitischen Islam sind: - Hanafiten, benannt nach Imam Abu Hanifa Nu man Ibn-Tabit (gest. 767) (vorwiegend im Gebiet der heutigen Türkei verbreitet)
- Malikiten, benannt nach Imam Malik Ibn-Anas (gest. 795) (vorwiegend in Nord- und Westafrika verbreitet)
- Shafi‘iten, benannt nach Imam Ash-Shafi‘i (gest. 820) (vorwiegend im Nahen Osten und Südostasien verbreitet)
Hanbaliten, benannt nach Imam Ahmad Ibn-Hanbal (gest.855) (vorwiegend auf der arabischen Halbinsel verbreitet)
fi-sabilillah (fi-sabilil-lah): Für das von ALLAH Gebotene, um ALLAHs Willen
Fisq linguistisch: "Abweichen von einer Sache". Islamologisch: "Abweichen von den Geboten ALLAHs. Fisq bezeichnet Übertretung von Geboten trotz Erkennung der Verfehlung, Übertretung als Routine-Handlung oder Übertretung durch Negierung des Gebots.
Fitna: Prüfung, Versuchung, das gewaltsame Abbringen vom Din sowie der Schirk
Fitra: Die natürliche Veranlagung desMenschen. Sie ist an ALLAH (ta'ala) ausgerichtet.
H
Hadith: fachspez.: Aussage des Propheten Muhammad, s.a.s..
Hadsch/Hajj: Die rituelle Pflicht-Wallfahrt nach Mekka
Halal/halal, Halal: "Das islamisch Legitime/Islamkonforme"; halal: islam. erlaubt
Haram/haram, Haram: Das islamisch Verbotene/Nicht-Legitime; haram: islam. verboten (Schari`a-Kategorie zur Benennung einer Handlung, deren Ausführung eine Strafe nach sich zieht und deren Unterlassen zu einen Lohn durch Allah (t) führt.)
Hidschra linguistisch: "Von einem Ort zu einem anderen Ort umziehen bzw. auswandern". Islamologisch: "Die Auswanderung als Schutzmaßnahme für den eigenen Din, wenn man unter Verfolgung leidet.
Hur-'in: Wesen mit großen Augen, deren Iris rabenschwarz und bei denen das Weiße der Augen leuchtend/strahlend weiß ist.
I
Idjma‘/Idschma': ling.: Zusammenkommen; fachspez.: Konsens der Gelehrten.
Idjtihad/Idschtihad: Anstrengung eines Gelehrten, nach bestem Wissen und Gewissen eine Schari`a-Norm abzuleiten, falls keine Belege dazu in Qur’an oder Sunna vorliegen.
Ifk-Lüge: Eine ungeheuerliche Verleumdung und Lüge
Ihram: Der rituelle Zustand, in dem man sich während der Hadsch- bzw. 'Umra-Riten befindet und in den man vor Überschreiten der Miqat (örtlichen Grenzen) eintreten muß (s. Fiqh-ul-'Ibadat: Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen/ Zaidan).
Ihsan (Ih-san) linguistisch leitet sich Ihsan von hasan (schön, fein) ab. Islamologisch: a) Ihsan in Bezug auf ALLAH (ta'ala): Das Dienen ALLAHs so, als ob man Ihn sehen würde, denn auch wenn wir Ihn nicht sehen, so sieht ER uns doch. b) Ihsan in Bezug auf Menschen: Der gütige und schöne Umgang mit den Eltern und den anderen Menschen. c) Ihsan in Bezug auf Handlungen: Das Vollziehen einer Handlung auf die beste Art.
Imam: fachspez.: Vorbeter, Gemeindeleiter.
Iman (I-man) linguistisch: "Zustimmung, Bestätigung, Anerkennung, etwas als wahr und gewiß annehmen, Vertrauen". Islamologisch: "Die apodiktische Verinnerlichung der gesamten Inhalte dessen, was Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) als abschließende Offenbarung definitiv für alle Muslime verkündete und was per definitionemnotwendiger Bestandteil des islamischen Din ist. Iman darf nicht als "Glaube" übersetzt werden, da Iman auf Beweisführung und bewußte Verinnerlichung aufgebaut werden muß. Mumin/Mumina: Der/Die Iman-Verinnerlichende. Plural:Mumin (nach Zaidan)
Inscha-allah: So ALLAH (ta'ala) will.
Al-‘Ird: fachspez.: Die Ehre/Würde als ein durch die Schari`a geschützter Wert.
Islam (Islam) linguistisch: "Gefügigkeit, Unterwerfung und Willfährigkeit, Versöhnung, Frieden-Schließen, Friede, Sich-Fügen, Sich-Ergeben, Hingabe". Islamologisch: "Die bewußte Hingabe, Unterwerfung und Ergebenheit ALLAH (ta'ala) gegenüber, auf die von Ihm übermittelte Art und Weise." Muslim/Muslima: Der/Die Islam-Praktizierende
K
Kaffara (Kaf-fa-ra) leitet sich von "kaffar: tilgen, wiedergutmachen, sühnen" ab. Kaffara bezeichnet die Wiedergutmachung, die meist sowohl einen gottesdienstlichen Charakter hat, als auch materielle Entschädigung beinhaltet. Sie ist eine rituelle Sühne-Buße.
Kafir/Kafira: Der/Die Kufr-Betreibende (Singular) bzw. die Kufr-Betreibenden (Plural)
Khalifa: Nachfolger, Vertreter jedoch niemals im Zusammenhang mit ALLAH (ta'ala)
Khamr: Khamr leitet sich von khamara (bedecken) ab. Khamr bezeichnet jedes Getränk, das den Verstand "bedeckt" also berauscht.
Kharidjiten/Khawaridj: im 7 Jh. entstandene politische Strömung, die mit dem Schlachtruf „La Hukma illa lillah“ („Es gibt keine Herrschaft außer der Gottes“) jegliche menschliche Herrschaft ablehnt und bekämpft.
Khulafa` ar-Raschidun: „die rechtgeleiteten Khalife“, Titel der ersten 4 Khalife des Islam (Abu Bakr, Ummar, Uthman, Ali), die im 7. Jh. nach dem Tode des Propheten regierten.
Kufr linguistisch: "Das komplette Zudecken und Verhüllen, Bedecken, Verschleiern und Verbergen, die Verleugnung und die Undankbarkeit gegenüber den Gaben undWohltaten ALLAHs, die Lossagung und die Aberkennung". Islamologisch steht Kufr als Bezeichnung für alles Nicht-Islamische. Der Kafir/Die Kafira: Der/Die Kufr-Betreibende. Plural: Kafir (nach Zaidan). Kafir bezogen auf das Diesseits ist ein Sammelbegriff für Personen, die nach unserem menschlich eingeschränkten Wissen nicht in die Kategorie Muslim einzuordnen sind. Kafir bezogen auf das Jenseits ist ein Sammelbegriff für Menschen und Dschinn, die nach ALLAHs Allwissen definitiv als Nicht-Muslime gelten.
M
Mahr: Die Brautgabe, die der Bräutigam beim Heiratsabschluß als Pflichtabgabe an die Braut entrichtet. Mahr ist ein Pflichtteil des Heiratsvertrages.
Al-Mal: fachspez.: Die Vermögenswerte als ein durch die Schari`a geschützter Wert.
makruh: verhasst, verpönt; fachspez.: Schari`a-Kategorie zur Benennung einer Handlung, deren Ausführung keine Strafe nach sich zieht, deren Unterlassen jedoch zu einem Lohn durch Allah (t) führt.
Maqasidu-sch-Schari`a: „Zielsetzungen“ der Schari`a; bezieht sich insb. auf den Schutz von: Ad-Din, An-Nafs, Al-Mal, Al-`Ird, An-Nassl und Al-`Aql.
ma’sum: ling.: u.a. rein; fachspez.: unfehlbar.
Maula: Maula leitet sich von wal-u "die Nähe" ab. Maula hat je nach Zusammenhang verschiedene Bedeutungen: Der Ex-Herr eines Ex-Sklaven, der Ex-Sklave, der Cousin, der Beistehende, der Nachbar, der Verbündete, der Waltende, der Verantwortliche.
mubah: fachspez.: Schari`a-Kategorie zur Benennung einer Handlung, deren Ausführung neutral zu bewerten ist, die also weder Lohn noch Strafe nach sich zieht.
Muhadschir: Derjenige, der Hidschra unternimmt, weiblich: Muhadschira. Plural: Muhadschir (nach Zaidan).
Muhsin (Muh-sin): Menschen, die gemäß von Ihsan handeln.
Mumin/Mumina: Der/Die Iman-Verinnerlichende. Plural:Mumin (nach Zaidan)
Munafiq: Der Nifaq-Betreibende (weiblich:Munafiqa). Plural Munafiq (nach Zaidan)
Muschrik: ling. „Ein Beigesellender“, fachspez.: Jemand, der dem Tauhid widerspricht.
Muslim: ling.: ein in den Willen Allahs Ergebener; fachspez.: Anhänger des Islam.
Mu`tazila: philosophisch-islamische, stark vernunftorientierte Strömung, die im 8 Jh. entstanden war.
N
An-Nafs: ling.: die Seele, das Selbst; fachspez.: Z.B. das Leben als ein durch die Schari`a geschützter Wert.
An-Nassl: fachspez.: Die Nachkommenschaft als ein durch die Schari`a geschützter Wert
n. H.: Nach der Hidschra (die Auswanderung des Gesandten von Mekka nach Madina)
Nifaq (Nifaq) Bezeichnung für den Zustand der Täuschung. Eine Person, die etwas verbal bekundet, was sie nicht verinnerlicht, bezeichnet man als Munafiq. Nifaq im Sinne von "rein formales, d. h. nur verbales äußerliches Bekenntnis zum Islam ohne echte innere Überzeugung" ist eine schwere Verfehlung, die sogar schwerwiegender ist als offenkundiger Kufr. Nifaq gilt als die verabscheuenswürdigste Art des Kufr.
Q
Qada`: das absolute Vorauswissen Allahs über die Zukunft aller Geschöpfe.
Qadar: die Verwirklichung von Qada` in der Realität.
Qias: fachspez.: Analogieschluss im Fiqh.
Qiyam: Das Sich-Aufrechthalten beimrituellen Gebet bzw. das Stehen imrituellen Gebet.
R
r.A.a./ra.: Abk. für arab. „Radhi-Allahu `anhu/`anha“, zu Deutsch: „Allahs Wohlgefallen sei über/mit ihr/ihm.“ Islamisch-traditionelle Formel, die von Muslimen nach dem Nennen von Gefährten oder Gefährtinnen des Propheten, s.a.s., gesagt wird.
radhial-lahu 'anh: ALLAHs Wohlgefallen seien ihm gewährt.
radhial-lahu 'anha: ALLAHs Wohlgefallen seien ihr gewährt.
radhial-lahu 'anhum: ALLAHs Wohlgefallen seien ihnen gewährt.
Riba linguistisch: Das Zunehmen. Riba nehmen bedeutet: "mehr zurücknehmen, als man vorher gab". Islamologisch ist Riba eindeutig haram und wird in zwei Kategorien eingeteilt: a) Ribad-dain: Riba für Darlehen, Zins-Darlehen. b)
Ribal-buyu': Riba beim Verkauf
Riyaa: Die Zurschaustellung von guten Taten mit der Absicht, nicht in erster Linie ALLAHs Geboten zu folgen, sondern einen guten Eindruck auf die Menschen zu machen. Riyaa wird auch "der kleine Schirk" genannt.
Rizq: Sämtliche materiellen und immateriellen Gaben ALLAHs, die ER einem Geschöpf gewährt. Rein linguistisch: a) Bezeichnung für das, was nützlich ist. Dies schließt alles Materielle und Immaterielle ein. b) Gabe, Geschenk. c) Regen. D) Anteil. e) Viehbestand. Ruhh: Etwas Eingehauchtes, Geist, Seele, Atem, Konzentrat. Der Quran, 'Isa Ibnu- Maryam ('alaihis-salam) und Dschibril ('alaihis-salam) werden als Ruhh bezeichnet.
Ruku': Die Verbeugung im rituellen Gebet Sadaqa (Plural: Sadaqat): Die freiwillige Spende, die Zakat.
S
Salah: als eine der „5 Säulen des Islam“: Das rituelle Pflichtgebet.
Salam: Freide Schahada linguistisch: Zeugnis. Islamologisch: Das Islam-Bekenntnis, Tod im Kampf für ALLAH (ta'ala)
salamu 'alaikum: ALLAHs Frieden sei mit euch!
sallalahu 'alayhi wa sallam: ALLAHs Gnade und Frieden seien mit ihm. Dieser Satz wird öfters mit saws. oder sas. und ähnlichem abgekürzt.
s.a.s./saws.: Abk. für arab.: „Salla Alahu `alaihi wa sallam“, zu Deutsch: „Allahs Segen und Frieden sei über ihm“, oder auch „Allahs Gnade und Frieden sei mit ihm“. Islamisch-traditionelle Formel, die von Muslimen nach dem Nennen von Gesandten Allahs gesagt wird.
Schahid: Schahid ist entweder der wahrhaftige Bezeugende oder der Gefallene im Kampf für ALLAH (ta'ala).
Schari'a linguistisch: "Den Weg zur Quelle oder zur Tränke. Islamologisch: "Die Gesamtheit der Gebote im Islam", abgeleitet über den Fiqh auf der Basis der Usulu-l-Fiqh. Im Islamischen Wertesystem umfaßt „Schari’a“ die Gesamtheit der im Quran und der Sunna (Vorbild und Aussprüche des Gesandten) enthaltenen Gebote und Leitlinien ALLAHs für die Muslime, welche die verschiedensten Lebensbereiche betreffen. Wesentliches Merkmal der Schari'a ist ihr prinzipiell allumfassender und zeitloser Charakter.
Schari’a beschäftigt sich somit mit allen Bereichen der islamischen Lebensweise, wie sie ALLAH (ta’ala: Der Erhabene) für die Menschen angeordnet hat:
- mit der spirituellen / ethischen Ebene (Iman, Iman-Inhalte, Ethik- und Morallehre) sowie
- mit der profanen / praktischen Ebene (gottesdienstliche Handlungen, Zivilrecht, Familienrecht und andere juristische Bereiche)
Ziel der Schari'a ist es, den Geschöpfen den Weg zur Erkenntnis ALLAHs aufzuzeigen, um aus dieser Erkenntnis heraus zu handeln.
Schirk linguistisch: "Kontingent, Partnerschaft, Beteiligung, Anteil, Gleichstellung". Islamologisch wird jede gottesdienstliche Handlung, bei deren Verrichtung nicht die ausschließliche Absicht zugrunde liegt, einzig und allein ALLAH (ta'ala) zu dienen, als Schirk gewertet. Unter Schirk versteht man Polytheismus im eigentlichen und im übertragenen, metaphorischen Sinne. Schirk-Betreibende heißen Muschrik.
Schura: Beratung, fachspez.: „kollektive Beratung“, Verpflichtende Abstimmung der muslimischen Gemeinde oder eines Gremiums zu wesentlichen Themen.
Sira: fachspez.: Prophetenbiographie Muhammads (s.a.s.).
Siyam: als eine der „5 Säulen des Islam“: Das rituelle Pflicht-Fasten im Ramadan
Sudschud linguistisch: "Sich vor etwas ergeben und beugen". Islamologisch: "Die Niederwerfung im rituellen Gebet, wobei die Stirn, beide Innenseiten der Hände, die Knie und die Fußzehen den Boden berühren."
Sunna: fachspez: Handeln, Aussagen und Billigen von best. Verhaltensweisen durch den Propheten, s.a.s., niedergeschrieben in entsprechenden Sammlungen.
Sura (Su-ra)/Sure linguistisch: "Das hohe Haus, hohe Stellung, die Einzäunende/Umfassende, die Vollständige/Vollkommene". Islamologisch: "Ein Abschnitt des Quran mit festgelegtem Beginn und Ende, der aus mindestens drei Ayat besteht."
T
(t): Abk. für arab.: ta'ala, zu Deutsch in etwa: “Der Erhabene“. Islamisch-traditionelle Formel, die von Muslimen der Erwähnung Allahs beigefügt wird.
Taqwa (Taq-wa) linguistisch: "Das, wodurch sich der Mensch vor etwas (für ihn selbst) Unerwünschtem schützt". Islamologisch: "Das Vermeiden von allen Verfehlungen, die sowohl im Diesseits als auch im Jenseits unerwünschte Folgen nach sich ziehen. Diese Verhaltensweise formt dann eine Art Frömmigkeit, die ALLAH (ta'ala) gegenüber von Ehrfurcht und ständigem Bemühen nach gottgefällig guten Handlungen ausgeprägt ist.
Tauba: Die rituelle Reue
Tauhid: Der Iman an die Einheit und Einzigkeit ALLAHs nach islamischer Definition (Bezeugen des „Monotheismus“, Bezeugen der absoluten Einheit und Einzigkeit Gottes, dem Gerechten, der weder einen Partner noch Seinesgleichen hat und dem das All gehört.)
Tawaf: Die siebenmalige Ka'ba-Umrundung als Ritus von Hadsch und Umra sowie zur Begrüßung der Ka'ba.
Tawakkul: Das grenzenlose Vertrauen in ALLAH und das Sich-Verlassen auf Ihn mit gleichzeitiger Berücksichtigung und Akzeptanz der von Ihm geschaffenen Kausalitäten."
U
‘Ulama: ling.: pl. von ‘Alim: der Wissende; fachspez.: Gelehrte.
Umam: Plural von Umma Umma: "Homogene Gemeinschaft/Wir-Gruppe, Din, Lebensweise, eine bestimmte Zeit.
Umma: fachspez.: Gemeinschaft/Gemeinde der Muslime.
Usulu-l Fiqh: ling.: Quellen des Verstehens; fachspez.: Qur’an, Sunna, Idjma‘ und Qias als die Quellen der Schari`a, die über die Methodik des Fiqh abgeleitet wird.
W
Wahhabiyya: nach Ibn Abd-al Wahhab (gest. ca. 1791) benannte literalistisch orientierte Richtung; Staatsdoktrin Saudi-Arabiens.
Wahy (Wah-y) linguistisch: "Das schnelle Zeichen/Signal, die schnelle nur vom Betroffenen bemerkte Deutung" sowie "die schnelle Weitergabe von Wissen an ein bestimmtes Wesen auf eine für alle anderen Wesen unbemerkbare, unsichtbare Art". Wahy beinhaltet Eingebung als Veranlagung, Inspiration, Einflüsterung. Islamologisch: "ALLAHs Mitteilung hinsichtlich Seiner Rechtleitung an den von Ihm Auserwählten von Seinen Dienern auf eine schnelle, für andere unbemerkbare Art und Weise".
Wajib/wadschib (auch Fardh): fachspez.: Schari`a-Kategorie zur Benennung einer Handlung, deren Ausführung einen Lohn nach sich zieht und deren Unterlassen zur Bestrafung führt.
Wakil: Wakil leitet sich von wakala (bevollmächtigen) ab. In Bezug auf ALLAH (ta'ala) bedeutet Al-wakil "Der Interessenvertreter Seiner Geschöpfe".
Wali linguistisch: "Die direkte Aufeinanderfolge, das Gegenteil von Feind, derjenige, der einer Gruppe (im Frieden und Krieg) in ihrer Angelegenheit folgt, der Unterstützer mit innerer Zugeneigtheit". Islamologisch: "Eine Person/Umma als Wali zu nehmen" heißt dieser Person/ Umma die größtmögliche Priorität vor allen anderen Personen/ Umam einräumen. Muslime pflegen mit der eigenen islamischen Umma die engste, innigste und intensivste Beziehung, sowohl im rationalen als auch im emotionalen Bereich.
Z
Zakat: eine der „5 Säulen des Islam“: Die rituelle Pflicht-Sozialabgabe im Islam.
Zina: Jeder Geschlechtsakt zwischen Personen, die nicht miteinander verheiratet sind.
Ein kleiner Hinweis zur Lautumschrift bei arabischen Begriffen:
ch und kh wie in Buch oder Bach
dh wie das englische th in the
dsch wie in Dschungel
gh Gaumenzäpfchen - r
r rollendes Zungenspitzen - r
th wie das englische th in three
z wie das deutsche s in Siegfried
' wie, ein ganz tief in der Kehle angesetzter mit zusammengepresster Stimmritze gebildeter Reibelaut (z.B. bei Ka'ba)
Abkürzungen:
n. H.: nach der Hidschra, der Auswanderung des Gesandten Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) von Mekka nach Medina
ra.: radhial-lahu 'anh/a/um, ALLAHs Wohlgefallen seien ihm/ihr/ihnen gewährt
saws.: sallal-lahu 'alaihi wa sallam, ALLAHs Gnade und Frieden seien mit ihm
t.:ta'ala, der Erhabene
Ü. v.: Überliefert von
In at-Tafsir findet man ab S. 409 eine ausführlichere Definition der islamischen Fachbegriffe. In "Al-'Aqida. Einführung in die Iman-Inhalte" werden die wichtigsten isamischen Fachbegriffe mit Beweisen aus Quran und Sunna sehr ausfühlich behandelt.
ISLAMOLOGISCHES INSTITUT e.V.
Frankfurt am Main
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