Infoseite über Islâm

- Darlegung der Al Aqida-Inhalte der Ahl al-Sunna wal Jama'a-

Al-'Aqīda al-Tahāwiyya
Der meisterliche Gelehrte,Hujjat al-Islām, Abū Ja'far al-Warrāq al-Tahāwī al-Misrī – möge Allāh ihm barmherzig sein – sagte:

Dies ist eine Darlegung der Glaubenslehre der „Anhänger der Sunna und Gemeinschaft“ [ahl al-sunna wal-jamā'a] gemäß der Schule der Rechtswissenschaftler [fuqahā’] dieser Religionsgemeinschaft [al-milla], Abū Hanīfa al-Nu'mān ibn Thābit al-Kūfī, Abū Yūsuf Ya'qūb ibn Ibrāhīm al-Ansārī und Abū 'Abd Allāh Mu7ammad ibn al-7asan al-Schaybānīy, sowie dessen, was diese an Glaubensgrundsätzen hinsichtlich der Grundlagen der Religion (Dîn) vertreten und was sie bezüglich des Herrn der Welten glauben... weiter lesen

Das Fasten ist für mich... Vom Meer des Wissens und dem Gotteskenner - Imam Abdulwahab asch-Scharani1

Der Prophet sallallahu alayhi wa sallam hat uns das Versprechen abgenommen, dass wir das Fasten wegen der Aussage Allahs: „Es ist für mich.“ lieben sollen, nicht wegen anderen Dingen, wie z.B. dem Verlangen nach Belohnung oder der Vergebung einer Sünde. Denn wer etwas für Allah ta'ala tut, dem nimmt Allah die Sorgen um das Diesseits und Jenseits und gibt ihm, was nie ein Auge je gesehen hat, wovon nie ein Ohr gehört hat und was nie im Gedanken eines Menschen war. Auch nicht wegen der guten Taten und der Vergebung der Sünden sowie anderen menschlichen Verlangen im Diesseits und Jenseits. Uns ist nicht bekannt, dass Allah über einen anderen Akt des Gottesdienstes gesagt hat: „Er ist ausschließlich für mich.“, außer über das Fasten. Hätte es keinen so hohen Rang, hätte Allah es nicht sich zugeschrieben...weiter lesen



Die Ahadithe und die Rechtswissenschaften ( Fiqh- Wissenschaften )... Allâhumme Faqqihna fid-Dîn*

Allah te'âlâ ( der Erhabene ) sagt im Quran: „Er gibt die Weisheit, wem Er will, und wem da Weisheit gegeben wurde, dem wurde hohes Gut gegeben;“[2;269] Rasulallah ( sallallâhu 'aleihi wasallam) sprach: „Für wen Allah ein hohes Gut erwünscht, diesem gibt Allah ein überragendes Verständnis der Religion [yufaqqihhu/ yufqihhu fi al-din]. Ich verteile nur und Allah te'âlâ( der Erhabene ) ist es, der gibt. Diese Gemeinschaft wird die Angelegenheit Allahs te'âlâ( der Erhabene ) in den Händen halten bis zum Eintreffen des Befehls Allahs te'âlâ ( der Erhabene) .“1 Imam Schafii sagte: „Ihr [Die Gelehrten des Hadith] seid die Apotheker, aber wir [die Juristen] sind die Ärzte.“ Mullah Ali al-Qari kommentiert: „Die früheren Gelehrten sagten: „Der Hadithgelehrte, ohne Wissen des Fiqh, gleicht einem Verkäufer von Arzneimitteln ohne ein Arzt zu sein. Er hat die Medizin, aber er weiß nicht, was er damit anfangen soll; Ein Rechtsgelehrter [Faqih] ohne Wissen des Hadith gleicht einem Arzt ohne Medizin; er weiß, worin ein Heilmittel besteht, aber hat es nicht zur Hand...“2Diese Aussage hat einen Bezug auf folgenden Hadith: „Es kann sein, das jemand Verständnis mit sich trägt [Fiqh] – dies bedeutet: die Beweislagen für den Fiqh auswendig hat –aber nicht ein Faqih [Rechtsgelehrter oder eine Person der Verständnis] ist.“ Es wird überliefert von Imam Ahmad durch seine Schüler Abu Talib und Humayd ibn Zandschuyah: „Ich sah niemanden, der sich mehr an die Ahadith krallte, wie Schafii. Es gibt keinen, der vor ihm Ahadith in Büchern aufsammelte.“ Dies bedeutet, Imam Schafii besaß das Wissen der Ahadith, wonach sich Imam Ahmad sehnte und dies ist bewiesen durch folgende Aussage: „Wie selten ist Fiqh zwischen denen, die Ahadith kennen.“ 3.weiter lesen


 

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